Kein Grund zum Jubeln

150 Jahre Paragraf 218

Am letzten Wochenende gab es ein trauriges „Jubiläum“: Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch wurde 150 Jahre alt. Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später - noch heute - sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB immer noch eine Straftat.


Am Samstag, den 15. Mai, haben daher in ganz Deutschland Menschen gegen das 150-jährige Bestehen des Paragrafen 218 StGB protestiert. Vom großen Berlin bis ins kleine Verden: In über 40 Städten Deutschlands beteiligten sich die Teilnehmenden trotz Pandemie an den vielfältigen Protesten, um ein deutliches Zeichen für sexuelle Selbstbestimmung und gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu setzen. Mit dem Aktionstag wurde auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam gemacht.


Der Aktionstag war Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 - Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen durchführt. 120 Organisationen, darunter die Frauen in der SPD (ASF), fordern gemeinsam, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. Die Aktionsformen waren vielfältig,: In Berlin bildeten Aktivist*innen und Freund*innen vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin eine Menschenkette rund um das Berliner Reichstagsgebäude. Von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart und Frankfurt über Onlineformate wie Filmvorführungen mit Podiumsdiskussion in Hannover war alles dabei.


Ein positives Signal dazu kam seitens der SPD auf ihrem digitalen Bundesparteitag am 9. Mai:
„Die Delegierten haben sich klar positioniert: Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an und wollen auch deshalb den Paragrafen 219a abschaffen. Zudem stellen wir im Hinblick auf die Paragrafen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht. In der kommenden Legislaturperiode wollen wir das mit den richtigen Koalitionspartnern erreichen“, so die ASF-Bundesvorsitzende Maria Noichl.


Die Mucher Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende der ASF im Rhein-Sieg-Kreis Katja Ruiters ergänzt: „Es ist Ihre Entscheidung für oder gegen ein Kind. Wie immer Sie sich entscheiden, das ist Ihre Privatsache. Uns geht es um das Recht, ohne jedwede Kriminalisierung eine eigene Entscheidung treffen zu dürfen für die Frauen, ihre Familien und natürlich auch für Ärztinnen, die über den § 219a StGB weiterhin strafrechtlich belangt werden können.“