Abschaffung der Stichwahl

CDU und FDP ändern das Wahlrecht

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. April 2019 die kommunalen Stichwahlen abgeschafft. Mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP wurde das Gesetz für die Kommunalwahl 2020 verabschiedet, das keinen zweiten Wahlgang für Bürgermeister und Landräte mehr vorsieht.


Bisher gab es eine Stichwahl, wenn bei Kommunalwahlen kein Bürgermeister- oder Landratskandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhielt. Je mehr Kandidaten aus verschiedenen Parteien antreten, desto wahrscheinlicher wird eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern, die bei der ersten Wahl vorn liegen. Bei der  letzten Kommunalwahl gab es in NRW bereits 94 Stichwahlen. (Diese Zahl dürfte bei dem Trend zu immer mehr Parteien und Einzelbewerbern künftig eher zunehmen.) Trotz einer prozentual geringeren Wahlbeteiligung bekam der Gewinner der Stichwahl in 63 Fällen absolut mehr Stimmen als der Gewinner des ersten Wahlganges. In den meisten Fällen hat derjenige, der beim ersten Wahlgang vorne lag, auch die Stichwahl gewonnen. Allerdings sind einige SPD-Kandidaten - wie der Düsseldorfer Thomas Geisel - im zweiten Wahlgang noch an ihren CDU-Konkurrenten vorbeigezogen. Hier dürfte der eigentliche Grund für die Abschaffung der Stichwahl liegen.


NRW wäre nach der Abschaffung übrigens das einzige (Flächen-) Bundesland; das keine Stichwahl mehr vorsieht. Das sagt schon Einiges. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW hat die umfangreichste Stellungnahme vorgelegt und votiert klar gegen die Abschaffung: Sie „führt zu einer Beschränkung der Partizipationsmöglichkeiten der Wähler“, heißt es in der Stellungnahme. Ohne Stichwahl könnten auch Minderheiten-Bürgermeister gewählt werden, die im ersten Wahlgang nur mit relativer Mehrheit weit unterhalb der Schwelle der absoluten Mehrheit gewählt worden sind.

 

Wir sagen: Gewinner haben in den meisten Fällen eine stärkere demokratische Legitimation, weil mehr Menschen sie gewählt haben. Deswegen sind für die Beibehaltung der Stichwahl. Die SPD-Landtagsfraktion wird gegen die Neuregelung vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Wir hoffen, dass sie Erfolg hat. Wir wollen, dass ein künftiger Bürgermeister oder eine künftige Bürgermeisterin in Much von einer möglichst breiten Mehrheit getragen wird.