Beschluss des Landesvorstands: Urheberrechte stärken – Upload-Filter stoppen!

Die in der Öffentlichkeit und insbesondere im Netz derzeit heftig kritisierte geplante Einführung von Upload-Filtern wird auch von der Mucher SPD abgelehnt.

Wir schließen uns der Auffassung von Sebastian Hartmann, dem NRW- Landesvorsitzenden und SPD-Bundestagsabgeordneten für den Rhein-Sieg-Kreis, an, dass die in Artikel 13 der Urheberrechtsreform getroffenen Regelungen, die faktisch zur Einführung solcher Filter führen, unverhältnismäßig sind.


Die 2018 von der EU-Kommission vorgeschlagene Urheberrechtsreform verfolgt das Ziel, das Urheberrecht an die digitalen Bedingungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Der Gesetzestext der Urheberrechtsrichtlinie umfasst 80 Seiten und beinhaltet viele sinnvolle Punkte, um Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstler sowie Verwerter an den Einnahmen von digitalen Plattformen zu beteiligen.


Artikel 13 der Urheberrechtsreform verlangt, dass jeder Betreiber einer kommerziellen Plattform, über die Inhalte in größerer Menge geteilt werden, mit den Rechteinhabern eine Lizenzvereinbarung schließt. In diesem Zuge sollen Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet werden, „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, um zu verhindern, dass Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen. Internetplattformen müssen demnach jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen.
Das Problem: Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit sogenannten Upload-Filtern – eine Maßnahme, die der Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene als unverhältnismäßig ablehnt. Upload-Filter sind nicht nur sehr teuer, sondern auch sehr fehleranfällig, da der Filter auf Algorithmen basiert. Es ist zu befürchten, dass neben illegalen auch viele legale Inhalte blockiert werden.


Die faktische Pflicht zur Einführung von Upload-Filtern könnte zudem die Marktmacht der großen Plattformen erweitern. Nur sie verfügen über das Know-how oder haben ausreichend Kapital, um die erforderlichen Algorithmen und Datenbanken zu entwickeln. Start-ups und kleinere Wettbewerber trifft die Reform ungleich härter. Diese müssten ggf. auf die Filterinfrastruktur der bestehenden großen Plattformen zurückgreifen und würden diese damit nochmals stärken. Damit schüfe die Reform neue Markteintrittsbarrieren, schadete dem Wettbewerb und verringerte die Chance, jemals eine europäische Konkurrenz zu den großen Plattformbetreibern aufzubauen.
Entsprechend haben Vertreterinnen und Vertreter der Sozialdemokraten im EU-Parlament Änderungsanträge eingebracht, um statt der Einführung von Upload-Filtern das im Internet bewährte rechtliche Prinzip „Notice-and-Take-down“ beizubehalten.


Ihre SPD Much