Nachdem 2005 die Suche nach einer Konzentrationsfläche für Windanlagen in Much aufgrund der Vorgaben des Winderlasses vom Oktober 2005 eingestellt wurde, ergab sich durch die veränderte Situation - Energiewende, dringender Bedarf zur Erzeugung regenerativer Energie auch in Much und rechtlich durch den neuen Winderlass des Landes vom Juli 2011 - die Notwendigkeit, erneut in Much nach geeigneten, d.h. aber auch naturverträglichen, Konzentrationsflächen zu suchen.
Der Planungs- und Verkehrsausschuss hat daher im Dezember 2012 einstimmig das Planungsbüro HKR Landschaftsarchitekten beauftragt, ein Gutachten zur Standortfindung von Vorrangflächen für die
Errichtung von Windkraftanlagen in Much und Ruppichteroth zu erstellen.
Das vorläufige Ergebnis der Suche, das der Planer im April 2014 dem Rat vorstellte, war insgesamt nicht sehr überraschend, hatten sich doch die Bedingungen im Hinblick auf Windhöffigkeit und
Landschaftsverträglichkeit gegenüber 2005 nicht verändert:
Auch ohne das Ergebnis einer formelle Artenschutzprüfung abzuwarten, kamen überhaupt nur 2 Gebiete, die mehr als eine Anlage zulassen, in Frage. Auch diese Flächen sind jedoch, vor allem was die
Windgeschwindigkeit und damit den zu erwartenden Ertrag angeht, nur mäßig geeignet.
Da eine Überarbeitung des Winderlasses und somit eine evtl. Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen anstand, beschloss der Rat, das Verfahren bis zur Vorlage des novellierten Erlasses
auszusetzen.
Seit November 2015 liegt der überarbeitete Erlass nunmehr vor. 2 hauptsächliche Änderungen fallen auf: Gebiete der Wasserschutzzone II gehören nun zu den Tabuzonen und vor allem der Artenschutz
hat eine wesentliche Aufwertung erfahren. Flächen, die nach dem Ergebnis der obligatorischen Artenschutzprüfung Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände beinhalten, sind als harte
Tabuzonen einzuordnen.
Eine Artenschutzprüfung ist zwar bisher für keine der oben angesprochenen Flächen erfolgt, jedoch ist unstreitig bekannt, dass in allen diesen Bereichen Schwerpunktvorkommen von Rotmilan und
Schwarzstorch vorliegen, so dass durch die Errichtung von Windanlagen nicht überwindbare artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind.
Wir haben daher davon auszugehen, dass es im Gemeindegebiet Much keine geeigneten naturverträglichen Flächen für Windanlagen gibt.
Da laut nunmehr geltendem Winderlass eine Gemeinde keine Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan vorsehen darf, wenn im gesamten Gemeindegebiet keine geeignete Fläche zu finden ist, haben wir
im Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, auf die Ausweisung solcher Zonen im Gemeindegebiet zu verzichten.
Wir müssen unser Augenmerk nunmehr verstärkt auf die Entwicklung alternativer regenerativer Energiegewinnung in Much richten.
Ihre SPD Much