Auch nach der Wahl bleibt es dabei – Wir lehnen eine Grundsteuererhöhung für 2026 ab!
Dies war ein Thema der ersten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nach der Kommunawahl am 27. November. Zahlreiche Besucher waren vergangene Woche der Einladung zu dieser Sitzung gefolgt – kein Wunder, standen doch interessante Themen auf der Tagesordnung. Zunächst die Beratung über den Entwurf des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der in der Ratssitzung am 16. Dezember 2025 beschlossen werden soll. Dabei wurde deutlich, dass trotz aller – durchaus anerkennenswerten – Einsparungsbemühungen der Verwaltung auch dieser Entwurf nicht ausreichen wird, um das Gesamtdefizit zu decken und damit genehmigungsfähig für die Kommunalaufsicht zu sein. Dies wäre nur dann möglich, wenn die Hebesätze für die Grundsteuer in den nächsten Jahren um mehr als das Doppelte angehoben würden.
Damit kommen wir zum besonders spannenden Teil: Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2026 von jetzt 890 v.H. auf 990 v.H. zu erhöhen und dies in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu beschließen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies nicht ausreichen würde, den für das Haushaltsjahr notwendigen Haushaltsausgleich darzustellen (siehe oben).
Unsere Fraktionsvorsitzende Katja Ruiters hat sich in der Sitzung eindeutig gegen die Erhöhung ausgesprochen. Nach kurzer Diskussion wurde die Entscheidung auf die Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2025 vertagt.
Für uns steht schon seit Jahresbeginn klar: 890 Punktesind genug. Natürlich bleiben wir auch jetzt dabei. Wenn auch mit den 990 Punkten ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, macht es keinen Sinn, die Bürgerinnen und Bürger jetzt mit höheren Kosten zu belasten. Jede „moderate“ Erhöhung würde den Haushalt nicht mehr retten bzw. ihn genehmigungsfähig machen mit der Konsequenz, dass wir weiter in der vorläufigen Haushaltsführung mit strengen Auflagen in den nächsten Jahren bleiben werden. Gerade die Erhöhung der Grundsteuer B würde alle Mucherinnen und Mucher treffen. Diejenigen, die in unserer Gemeinde ein Eigenheim haben, aber eben auch alle Mieterinnen und Mieter, denn die Vermieter können und werden die Grundsteuer B auf die Mieten umlegen.
