Kein Geld verschenken!

Die SPD hat im vergangenen Jahr hart daran gearbeitet, dass jede und jeder gut durch den Winter kommt. Unser Fokus lag dabei auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Denn wer ein geringes Einkommen hat, leidet besonders unter den hohen Wohn-, Energie- und Lebensmittelkosten.

Eine der wichtigsten Entlastungen hat unsere SPD-Wohnungsministerin Klara Geywitz mit der großen Wohngeldreform durchgesetzt. Sie verdoppelt das Wohngeld und verdreifacht den Kreis der Berechtigten auf nun zwei Millionen Haushalte. Dabei werden endlich auch Heizkosten berücksichtigt.
Doch der Erfolg der Maßnahme hängt davon ab, dass viele von ihr erfahren. Denn Wohngeld muss beantragt werden. Viele wissen noch nichts von ihrem Rechtsanspruch.


Mtit der Reform wurde das Wohngeld von bisher durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro verdoppelt. Insbesondere wurde aber der Kreis der Berechtigten auf nun zwei Millionen Haushalte verdreifacht, damit 1,4 Millionen mehr als vorher. Das sind 4,5 Millionen Menschen – darunter Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Studierende und viele Beschäftigte, die keine hohen Einkommen haben.
Hier liegt aber auch ein Problem. Menschen, die bereits bisher Wohngeld bezogen haben, brauchen nichts zu tun; sie bekommen die höheren Beträge automatisch. Wer aber erstmals anspruchsberechtigt sein könnte, der muss tätig werden, er muss einen Antrag stellen, was auch online möglich ist. Viele Menschen haben dies bereits getan. Viele wissen aber noch nichts von ihrem Rechtsanspruch und versäumen dadurch wertvolle Zeit und verlieren möglicherweise Geld, denn die Leistung wird erst ab Antragstellung gewährt. Die Auszahlung selbst wird aufgrund der hohen Zahl der Anträge zwar voraussichtlich erst ab April 2023 erfolgen, dann natürlich aber auch rückwirkend.


Verschenken Sie kein Geld und informieren Sie sich, z. B. im Internet über den Wohngeldrechner des Bundes „bmwsb.bund.de/wohngeldrechner“ oder auch direkt bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Much unter Telefon 02245 6887 oder per Mail „wohngeldstelle@much.de“.


Im Übrigen ist Wohngeld zwar in erster Linie ein Zuschuss zur Miete; aber auch Eigenheimbesitzer mit geringerem Einkommen können Wohngeld erhalten, dann heißt es „Lastenzuschuss“.