Zur Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie in Hennef

In Much leben heute noch ca. 250 Flüchtlinge. Viele sind inzwischen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und kaum noch auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Auch in Much wissen wir von erfolgreichen Schul-, Lehr- und sogar Studienabschlüssen.

Die gemeinsamen Entscheidungen des Mucher Rates zur Flüchtlingspolitik waren gut; wir haben die Geflüchteten dezentral untergebracht und damit auch durch die engagierte Arbeit der Verwaltung den Grundstein für eine gelingende Integration gelegt. Das alles hätte aber nicht funktioniert, wenn es die Mucher Flüchtlingshilfe aus ehrenamtlichen Bürger*innen und Bürgern nicht gegeben hätte! An dieser Stelle herzlichen Dank für ihr Engagement!


Warum greifen wir das Thema jetzt auf?
Weil kommunale Flüchtlingspolitik und –hilfe an Grenzen stoßen.

 

Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat am Donnerstag, 22. April 2021, eine in Hennef lebende Mutter mitsamt ihren drei minderjährigen Kindern nach Albanien abgeschoben. Die Diakonie Rhein-Sieg begleitete die albanische Familie seit Mitte 2017, sie hatte im Pfarrheim der Pfarrgemeinde St. Remigius in Hennef-Happerschoß gelebt. Der Mutter wurde laut Diakonie eine Traumatisierung aufgrund massiver Gewalterfahrungen in der eigenen Familie im Heimatland sowie mit dem heute geschiedenen Ehemann attestiert. Die Frau wurde von ihrem damaligen in Albanien lebenden Ehemann, so berichtet die Diakonie, mit dem Tod bedroht.


Sowohl die Härtefallkommission NRW als auch der Petitionsausschuss des Landes hatten der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises empfohlen, der Mutter und ihren drei minderjährigen Kindern aufgrund der besonderen Umstände und der Schutzbedürftigkeit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen.


Diesen Voten kam die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht nach. Laut Medienberichten wurde die Mutter am Donnerstagmorgen um 4 Uhr aus einer geschlossenen Abteilung der LVR-Klinik abgeholt und zusammen mit ihren Kindern abgeschoben. Sie haben es sicher in der Zeitung gelesen, dieser Beschluss wurde von Kirchenvertretern und der Diakonie bereits öffentlich kritisiert. Wir sind zutiefst erschüttert, und da es eine Kreisbehörde (Ausländerbehörde) war, die diese Entscheidung gefällt hat, hat die SPD-Kreistagsfraktion folgende Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt:

  1. Warum traf die Ausländerbehörde die Entscheidung zur Abschiebung, obwohl die Härtefallkommission NRW als auch der Petitionsausschuss des Landes eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen empfohlen hatten?
  2. Welche Beweggründe und Argumente führten zu dieser Entscheidung - auch in Abwägung mit der Tatsache, dass die Mutter schwer traumatisiert und als suizidgefährdet gilt? Inwiefern spielte das Wohl der Kinder eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschiebung?

Wir warten gespannt auf die Antwort der Kreisverwaltung. Jetzt ist – mal wieder – der Landrat am Zug. Er wird sich auch mit der Onlinepetition gegen die Abschiebung beschäftigen müssen, die der Seelsorgebereich Hennef-Ost inzwischen gestartet und die bisher (Stand 4. Mai 2021) rd. 3500 Unterschriften gesammelt hat.