„Wie jedes Jahr treten zum 1. Januar 2018 Regelungen, die im Rahmen eines Gesetzgebungs-verfahrens vereinbart wurden, in Kraft bzw. entfalten ihre Wirkung. Dazu gehören eine Steigerung des Mindestlohns, die Zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sowie Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge. Diese Erfolge sind auf das Regierungshandeln der SPD in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurückzuführen“, freut sich Sebastian Hartmann, unser Bundestagsabgeordneter für Rhein-Sieg.
• Der Mindestlohn steigt:
Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe
von 8,84 Euro pro Stunde.
Gleichzeitig steigt der Mindestlohn Weiterbildung für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung haben
damit ab 1. Januar 2018 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.
• Zweite Reformstufe Bundesteilhabegesetzes greift – bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen:
Neben der Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens und Verbesserungen bei den Leistungen der Frühförderung steht ab 2018 auch das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung. Mit dem „Budget für Arbeit“ wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Die neue Leistung eröffnet damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
• Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge:
Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich.
Der Steuerpflichtige kann bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.
Ab 2018 wird durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber
hinaus 30% bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD Much