Zeitgleiche kommunale Wahlen spätestens wieder im Jahr 2020

 

In NRW können die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie kommunalen Vertretungen spätestens im Jahr 2020 wieder zeitgleich gewählt werden. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag am Mittwoch verabschiedet. Im Rahmen einer Übergangsregelung haben amtierende Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte ein einmaliges Recht auf vorzeitigen Amtsverzicht bereits zum Tag der Kommunalwahl 2014. Sie könnten dann zur Wiederwahl antreten, wodurch dort die kommunalen Wahlen bereits im kommenden Jahr harmonisiert wären.

(Quelle: www.spd.de)